Ein Umtausch und die Rücknahme bereits gekaufter Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Bei dem Verkauf von Tickets für eine Konzert-, Musical-, Theater-, Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltung liegt kein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB vor.